
Mitglieder- und Jugendversammlung

01 Nov
Mitglieder- und Jugendversammlung
Einladung an die Vereinsmitglieder des SC Brühl
Brühl, den 1. November 2023
Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung
Sehr geehrte Damen
und Herren,
liebe Mitglieder,
wir laden alle Mitglieder zur ordentlichen
Mitgliederversammlung am 01.12.2023, um 19:00 Uhr ins Sportlerheim
(Glaskasten), Schlossparkstadion, 50321 Brühl, Bonnstraße 21 ein.
Tagungsordnung:
Top 1: Begrüßung
Top 2: Wahl eines Protokollführers
Top 3: Anträge auf Ergänzung der Tagungsordnung
Top 4: Bericht des Vorstands
Top 5: Bericht des Jugendleiters
Top 6: Kassenbericht und Entlastung
Top 7: Vorstandswahlen
Wahl
des Vorsitzenden
Wahl
des Schatzmeisters
Wahl
von bis zu vier weiteren Vorstandsmitgliedern
Top 8: Wahl der
Kassenprüfer
Top
9: Verschiedenes
Für
eine Ergänzung der Tagungsordnung ist die Übersendung eines entsprechenden
Antrags bis zum 14.11.2023 an die Geschäftsstelle des SC Brühl 06/45 e.V.,
Postfach 1752, 50307 Brühl erforderlich.
Auf §9 der Vereinssatzung wird hingewiesen.
Diese Einladung wird gem. §9, Satz 4 der Vereinssatzung im Schaukasten des SC Brühl, Bonnstr. 21 ausgehangen und gilt damit als veröffentlicht.
Mit sportlichen Grüßen,
gez. Christian Scheid
2. Vorsitzender und Geschäftsführer
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Brühl, den 1. November 2023
Einladung zur ordentlichen Jugendversammlung
Sehr geehrte Damen
und Herren,
liebe Mitglieder,
der Jugendvorstand lädt form- und fristgerecht zur ordentlichen Jugendversammlung am 01.12.2023, um 17:30
Uhr ins Sportlerheim (Glaskasten), Schlossparkstadion, 50321 Brühl, Bonnstraße
21 ein.
Tagungsordnung:
Top 1: Begrüßung durch den Jugendleiter
Top 2: Wahl eines Protokollführers
Top 3: Bericht des Jugendvorstandes
Top 4: Wahl des Jugendvorstandes
Wahl des
Jugendleiters
Wahl der Beisitzer
Top
5: Verschiedenes
Für eine Ergänzung der Tagungsordnung ist die Übersendung eines entsprechenden Antrags bis zum 14.11.2023 an die Geschäftsstelle des SC Brühl 06/45 e.V., Postfach 1752, 50307 Brühl erforderlich.
Auf §9 der Vereinssatzung wird hingewiesen.
§3
Absatz5 (Jugendordnung): Stimmberechtigt sind alle
Jugendlichen, die das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben. Jugendliche, die
das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden durch einen ihrer
gesetzlichen Vertreter vertreten.
§3
Absatz6 (Jugendordnung): Die Mitglieder des Jugendausschusses
und ein Trainer oder Betreuer je Mannschaft sind ebenfalls stimmberechtigt,
soweit sie ihr Stimmrecht nicht bereits nach Absatz 5 ausüben.
Diese Einladung wird gem. §9, Satz 4 der Vereinssatzung im Schaukasten des SC Brühl, Bonnstr. 21 ausgehangen und gilt damit als veröffentlicht.
Mit sportlichen Grüßen,
gez. Christian Scheid
Stellv. Jugendleiter und Jugendgeschäftsführer